Rechtsfolge 21 - Inklusive Bildung: Zwischen diskriminierender Zwangssegregation und individualisierter Förderung
Nach Art. 19 BV hat jedes Kind einen grundrechtlichen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Wie dieses Recht umgesetzt und in der Praxis für alle Kinder, insbesondere für Kinder mit Behinderungen, garantiert werden kann, ist umstritten. Im kantonal organisierten Bildungssystem werden Kinder teilweise integrativ in der Regelklasse und teilweise separiert in Sonderschulklassen unterrichtet und gebildet.
Dies wirft Fragen über Segregation, Integration und Inklusion, Chancengleichheit und Diskriminierung und allem voran die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des ausreichenden Grundschulunterrichts von Kindern mit Behinderung auf.
Mit diesen Fragen befasst sich unser Gespräch in der Rechtsfolge 21 mit Roman Schmidt.
Roman Schmidt absolvierte sein...