Rechtsfolge 22 - Minderheitenschutz oder Machtpolitik? Der Sinn und Zweck von Ständerat und Ständemehr
Der Ständerat und das Ständemehr gehören zu den alteingewachsenen Institutionen der schweizerischen halbdirekten Demokratie. Bei jeder Verabschiedung eines Gesetzes oder eines internationalen Vertrags müssen beide Kammern, National- und Ständerat, einen übereinstimmenden Beschluss fassen.
Auch bei Volksinitiativen reicht es nicht, dass die prozentuale Mehrheit der Bevölkerung zustimmt: Auch die Mehrheit der Kantone, das Ständemehr, muss die Vorlage annehmen.
Bei näherer Betrachtung erscheint der Sinn und Zweck von Ständerat und Ständemehr jedoch teilweise unklar.
Es stellt sich daher die Frage:
Wie lässt sich die Existenz von Ständerat und Ständemehr im Schweizer Recht begründen?
Damit befasst sich die Rechtsfolge 22 im Gespräch mit...